Kinderschutz beim Polizei-Sportverein Freiburg

Kinder und Jugendliche sollen sicher und gesund aufwachsen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass dabei ihre Grenzen geachtet werden und ihr Vertrauen nicht missbraucht wird. Kurz gesagt: Sie brauchen in jeder Gesellschaft einen besonderen Schutz. 

Das gilt natürlich auch für den Polizei-Sportverein Freiburg, der den Schutz und das Wohlergehen der ihm anvertrauten Jugendlichen sehr ernst nimmt.

Die Mitglieder des Polizei-Sportvereins Freiburg bekennen sich klar zu einem sicheren und gewaltfreien Sport. Wir haben eine originäre Verantwortung dafür, den Schutz von allen Personen in ihren Strukturen bestmöglich sicherzustellen. Wir werden sämtliche uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, sexualisierte Gewalt zu verhindern und den Betroffenen helfend zur Seite zu stehen.

Wir setzten uns aktiv gegen jegliche Form von Gewalt ein, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art. Wenn es um Kindesmissbrauch und sexualisierte Gewalt geht, steht jeder in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen und dagegen vorzugehen. Mithilfe eines eigenständigen Präventionskonzepts soll eine Kultur des Hinsehens geschaffen und eine Sensibilisierung des gesamten Umfeldes (Mitarbeiter/innen, Jugendliche sowie auch Eltern) gefördert werden.

Der Polizei-Sportvereins Freiburg fordert von den Übungsleiter/Trainer die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Durch eine Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Freiburg verpflichtet sich der Polizei-Sportverein Freiburg diese Anforderung an den Kinderschutz zu gewährleisten. Dieses erweiterte Führungszeugnis wird wie vom Jugendamt gefordert, alle fünf Jahre neu angefordert. Weiterhin haben die Übungsleiter/Trainer einen vom Badischen Sportbund formulierten Ehrenkodex unterschrieben.

Für den Fall der Fälle haben wir einen Interventionsplan ausgearbeitet der nach einer abgestimmten und transparenten Vorgehensweise zu befolgen ist. Im Verein ist als Ansprechpartner Dirk Grießbaum als Kinderschutzbeauftragten bestimmt worden. Eine weibliche Person, die diese Aufgabe übernehmen soll muss noch bestimmt werden.

VORSTANDSBESCHLUSS

des Polizei Sportvereins e.V.

In Anbetracht der Verantwortung unseres Vereins für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und zur Stärkung der Prävention beschließt der Vorstand des Polizei Sportvereins e.V. auf seiner Vorstandssitzung am 13.07.2021

das Folgende

P R Ä V E N T I O N S K O N Z E P T   K I N D E R S C H U T Z   I M   V E R E I N

01 – Der Vorstand benennt als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz die Vorstandsmitglieder Dr. Frithjof Schuster und Arne Kuminack.

02 – Der Vorstand ernennt Dirk Grießbaum als Ansprechpartner (Anlaufstelle) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben im Krisenfall:

  • Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen
  • Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit den Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner
  • Weitervermittlung an die Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner

Der Ansprechpartner wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Vereinsverantwortlichen für Kinderschutz einen Vorschlag für die konkrete Festlegung seiner Aufgaben und der Handlungsabläufe im Falle einer Beschwerde oder eines Vorfalls zu erarbeiten. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen.

03 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ansprechpartner einen Vorschlag für einen Verhaltenskodex im Verein zu entwerfen. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen.

04 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Vereinsverantwortlichen für alle Trainer und Betreuer des Vereins eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Die Trainer und Betreuer sollen bei dieser oder alternativ in einer gesonderten Veranstaltung gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickeln und sich auf diese verpflichten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden durch den Vorstand untersucht und zur Ahndung gebracht.

05 – Der Verein wird die nötigen Bescheinigungen erstellen, die es ermöglichen, das erweiterte Führungszeugnis unter Gebührenbefreiung zu erhalten oder anderweitig dessen Inhalte einzusehen.

Die Aufforderung zur Beantragung der Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse hat bis spätestens zum 31.12.2021 zu erfolgen.

Die Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse ist alle fünf Jahre zu wiederholen.

Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, ein Vereinskonzept zur Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse einschließlich einer Festlegung der Dateneinsichtsrechte zu entwickeln. Über den Konzeptvorschlag hat der Vorstand zu beschließen.

06 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, für den Fall eines konkreten Vorfalles Interventionsleitlinien im Krisenfall zu erstellen, die Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen sowie die Einbindung Dritter enthalten. Hierüber hat der Vorstand zu beschließen.

07 – Der Verein wird das Thema Kinderschutz offensiv in die Vereinsöffentlichkeit kommunizieren. Auf den Hauptversammlungen wird er hierzu berichten.

08 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird zusammen mit dem Ansprechpartner beauftragt, mit anderen Organisationen und Institutionen, deren Angebote und Leistungen für den Verein sinnvoll und hilfreich sein könnten, Kontakt aufzunehmen, z.B. dem Landesverband, dem LSB, dem Jugendamt etc.

Freiburg, 13.07.2021

Der Vorstand (Dr. Frithjof Schuster)